Hier sind unsere AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN
Vermietung von Eventmodulen, insbesondere Buden, Stände, Bars, Bierzeltgarnituren, Stehtische, Eventbühnen, Zelte, Dekorationen, etc.; ggf. auch mit Gestellung des Bedienpersonals
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), gültig nur für Unternehmer u.ä.:
Geltungsbereich und allgemeine Hinweise:
Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Geschäftsbereiche der FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN, insbesondere
Vermietung beweglicher Sachen/Veranstaltungstechnik
Werk- und Dienstverträge nebst Gestellung von Bedienpersonal
Verkauf neuer und gebrauchter Eventmodule
1.2 Der zugrunde liegende Vertrag und diese AGB gelten nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
1.3 Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Diese sind in ihrer jeweiligen Fassung vereinbarter Bestandteil aller mit FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN abgeschlossener Verträge, auch wenn sie nicht nochmals einbezogen worden sind.
1.4 Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sämtliche Absprachen zwischen FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN und dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) bedürfen der Schriftform. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN die Abweichungen und Nebenabreden schriftlich bestätigt hat. Vertragsbedingungen des Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.
Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN sind stets freibleibend und unverbindlich.
Mit der Bestellung des gewünschten Mietgegenstandes durch den Auftraggeber wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgegeben. Die Annahme dieses Angebots erfolgt seitens FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN schriftlich oder in Textform oder durch Übergabe des Mietgegenstandes innerhalb von 14 Kalendertagen. Eine von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN etwa versendete Empfangsbestätigung bekundet lediglich den Eingang der Bestellung des Auftraggebers und stellt keine Annahme des Angebots dar.
2.2 Der Inhalt und Umfang der von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Nebenabreden zum vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN
2.3 Präsentationen der Mietgegenstände im Internet, Prospekten , Anzeigen, Flyern, in Unterlagen jedweder Art enthalten etc. stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN dar, sondern sind lediglich unverbindliche Aufforderungen, seinerseits Angebote anzugeben.
Diese Angaben sind – soweit technische Leistungen, Betriebseigenschaften oder die Verwendbarkeit betroffen sind – unverbindlich. FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder deren Einhaltung.
2.4 Die Beschaffung von etwaigen Anmeldungen, Genehmigungen, o.ä. die zum Betrieb der Mietsachen erforderlich sind, liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Gebühren und/oder Entgelte, welche mit der Erfüllung öffentlichrechtlicher/behördlicher Auflagen zusammenhängen, sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen.
Leistungen
3.1 Vermietung von beweglichen Sachen, insbesondere Eventmodule
3.1.1 Bestellung, Abholung bzw. die Inbesitznahme der Mietgegenstände kann nur durch volljährige Personen erfolgen; FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist bei Abholung oder Anlieferung der beweglichen Sachen in jedem Falle berechtigt, sich gültigen Personalausweis oder ein anderes zur Identifikation geeignetes Doukment (inkl. Adressangaben) vorlegen zu lassen.
3.1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tage abzunehmen. Erfolgt die Abholung des Mietgegenstandes nicht zum vereinbarten Tag, beginnt gleichwohl die Mietzeit. FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist in diesem Falle berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und/oder den Mietertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Ansprüche von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN wegen Annahmeverzugs und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer späteren Abholung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt keine Erstattung einer anteiligen Miete durch FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN.
3.1.3 Falls der Auftraggeber bei der Übergabe des Mietgegenstandes nicht anwesend ist, wird der Mietgegenstand am bestimmungsgemäßen Auslieferungsort hinterlassen. In diesem Falle gilt die vollständige, ordnungs- und vertragsgemäße Auslieferung als erfolgt.
3.1.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand beim Empfang/Übergabe auf dessen einwandfreien Zustand, Vollständigkeit, Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Die Übernahme der Mietsache gilt als Bestätigung der Vollständigkeit des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber. Beanstandungen und/oder Mengendifferenzen sind auf dem von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN zurückbehaltenen Begleit-/Lieferschein zu vermerken. Etwaige später erkannte Mängel sind der FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN innerhalb von 24 Stunden in Schriftform anzuzeigen. Verspätete Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN nicht anerkannt. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Gefahr der Beförderung auf den Auftraggeber über.
3.1.5 Die Anlieferung des Mietgegenstandes erfolgt zu ebener Erde
3.1.6 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist verpflichtet, den Mietgegenstand in mittlerer Art und Güte zu liefern. Ist die Überlassung der vertraglich geschuldeten Mietsache nicht möglich, ist FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN berechtigt, eine gleichwertige oder bessere (Upgrade) Mietsache zu liefern.
3.1.7 Die Auslieferung der Mietsache erfolgt ab Lager. Ist zwischen FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN und dem Auftraggeber die Anlieferung an eine vom Auftraggeber gewünschte Adresse vereinbart, hat der Auftraggeber der FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN -sofern zwischen den Parteien keine hiervon abweichenden Absprachen getroffen wurden- die anfallenden, jedenfalls die üblichen Kosten zu erstatten.
3.1.8 Der Auftraggeber hat die vermieteten Sachen in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und mit der eigenüblichen Sorgfalt zu verwahren und zu behandeln; eine Untervermietung bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN.
3.1.9 Der Auftraggeber hat den Mietgegenstand während der Mietzeit nur für den vorgesehenen Zweck, ordnungsgemäß und verkehrsüblich zu benutzen, vor Überbelastung und falschem Gebrauch in jeder Weise zu schützen, die Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften unter anderem hinsichtlich der Ladung und dem Transport zu beachten und für eine sachgerechte Wartung und Pflege Sorge zu tragen. Änderungen am Mietgegenstand, insbesondere das Anbringen von Beschriftungen, Schildern und Aufklebern ist grundsätzlich nicht gestattet.
Sofern FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN sich mit der Anbringung von Werbematerialien und/oder Trennwänden schriftlich bereit erklärt, dürfen nur leicht entfernbare Materialien, keines falls jedoch Nägel, Leim oder schwer entfernbare Klebstoffe.
3.1.10 Sofern von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN kein Bedienpersonal gestellt wird verpflichtet sich der Auftraggeber die Mietsache ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung in Gebrauch zu nehmen und ausschließlich durch geeignetes, fachlich geschultes Betreuungspersonal, die mit dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem Mietgegenstand oder Gegenstrände vergleichbarer Art vertraut sind, ständig zu beaufsichtigen und betreiben zu lassen und den bestimmungsgemäßen Einsatz des Mietgegenstandes unter Einhaltung der Sicherheitsregeln zu garantieren.
3.1.11 Die Verbringung der Mietgenestände an einen anderen Standort, insbesondere ins Ausland, sowie eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN.
3.1.12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand sicher aufzubewahren und ihn durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Sachbeschädigung und unbefugter Inbetriebnahme (Obhutspflicht) zu schützen.
3.1.13 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstandes unverzüglich FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN schriftlich – vorab telefonisch – anzuzeigen. Im Falle von Diebstahl oder Beschädigungen durch Dritte hat der Auftraggeber unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN die bearbeitende Polizeidienststelle und deren Tagebuchnummer in Schriftform zu übermitteln. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber alle zur Beweiserhebung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
3.1.14 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN hat das jederzeitige Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und dessen Zustand zu überzeugen.
3.1.15 Der Auftraggeber ist verpflichtet, FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN unverzüglich schriftlich – vorab telefonisch – zu benachrichtigen, sofern aufgrund von Beschädigungen oder Funktionsstörungen Reparaturen erforderlich sein sollten. Reparatureingriffe des Auftraggebers sind nicht zulässig. Er hat ferner und alles zu unterlassen, was eine Verschlechterung der Mietsache zur Folge haben könnte. Im Falle der Verletzung dieser Pflicht, dem Verlust oder der Beschädigung der Mietsache ist FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN berechtigt, Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des betroffenen Mietgegenstands ggf. abzüglich des Restwertes zu fordern.
3.1.16 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN behält sich vor, bereits vor Überlassung der Mietsache die Hinterlegung eines unverzinslichen Kautionsbetrages in angemessener Höhe zu fordern. Diese Kaution dient zur des Verlust- und Beschädigungsausfallrisikos, zur Deckung des Mietzinses und sämtlicher Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Mietvertag. FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN wir die Kautionssumme zeitnah zurückerstatten sobald feststeht, dass die vom Auftraggeber geschuldeten Leistungen vollständig und beanstandungsfrei erbracht worden sind.
3.1.17 Der Auftraggeber ist bis zur Rückgabe der Mietsache an FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN nicht durch Dritte beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN unverzüglich von Beschädigungen, Pfändungen und Beschlagnahmen schriftlich – vorab telefonisch – zu informieren und den Mietgegenstand als Eigentum von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN zu kennzeichnen.
3.1.18 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
3.1.19 Der Auftraggeber ist nach Beendigung der Mietzeit verpflichtet, die Mietsache ordnungsgemäß gereinigt und im Übrigen in dem Zustand zurückzugewähren, wie diese übernommen worden ist. Wurde zwischen den Parteien eine Abholung der Mietsache vereinbart, müssen die Sachen zum vereinbarten Abholtermin ab 8.00 Uhr sortiert, und geordnet, sauber, ordnungsgemäß verpackt vollständig zur Verfügung abholfertig und transportbereit zu ebener Erde an einer ungehindert befahrbaren Stelle bereit zu halten.
3.1.20 Ist für die Rückgabe der Mietsache kein datumsmäßig bestimmter Termin vereinbart, oder ist dem Auftraggeber gestattet, die Mietsache vorfristig zurück zu geben, hat der Auftraggeber FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN 48 Stunden vor dem beabsichtigten Rückgabe Termin schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Laufzeit der Frist beginnt mit dem Zugang der Willenserklärung bei FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN, Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Berechnung dieser Frist ohne Berücksichtigung.
3.1.21 Gibt der Auftraggeber den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit nicht zurück, so hat er für jede Mahnung von G&G ein Entgelt und für jeden angefangenen Tag bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Rückgabe der Mietgegenstände an FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zu zahlen. Kommt der Auftraggeber trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN mindestens Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines neuwertigen Mietgegenstandes für das nicht zurückgegebene Mietobjekt verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.
3.1.22 Verzögert sich die Rückgabe des Mietgegenstands aus Gründen, die FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um den Mietgegenstand gegen Verlust, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen.
3.1.23 Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass die Reinigung durch FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet die zu reinigenden Gegenstände in der Form bereit zu halten, dass eine maschinelle Reinigung unmittelbar erfolgen kann. Der Auftraggeber erhält in diesem Falle Anweisungen von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN, wie die Bereithaltung im Einzelnen erfolgen soll.
3.1.24 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mietgegenstände aus Stoff, die während der Mietzeit feucht oder nass geworden sind, trocknen zu lassen, bevor diese zur Abholung bereit gestellt werden.
3.1.25 Die vertragsgemäße Rücklieferung wird von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN auf einem Rücklieferungsschein vermerkt. Ein Durchschlag dieses Rücklieferungsscheins wird dem Auftraggeber übergeben oder am Ort der vereinbarten Rücklieferung hinterlassen.
3.1.26 Besteht eine Rücklieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen oder ist eine vollständige Kontrolle der Mietsache bei der Abholung nicht möglich, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass die Kontrolle in den Räumen von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN stattfindet. FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN garantiert, dass in der Zeit zwischen Abholung und Kontrolle keine Verluste, Beschädigungen etc. stattfinden,
3.1.27 Gerät der Auftraggeber mit der vertraglich geschuldeten Rückgabe der Mietsache in Verzug, so hat dieser verschuldensunabhängig den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch in Höhe der zwischen Auftraggeber und FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN vereinbarten Nettomiete, welche ansonsten für die Dauer des Verzugs fällig würde.
3.1.28 Der Auftraggeber haftet für jede Beschädigung und/oder Verlust des Mietgegenstands bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe.
3.1.29 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN haftet für Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Verletzungen des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters, der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen nur für Schäden.
Für Sonstige Schäden haftet FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit dieser Personen. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen es sei denn, ein Haftungsausschluss von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist regulatorisch nicht gestattet. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
3.2 Werk- und Dienstverträge sowie Gestellung von Bedienpersonal
3.2.1 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN verpflichtet sich bei Werk- und Dienstleistungsverträgen, die keine Pauschalleistung zu Gegenstand haben, einen Leistungsnachweis zu führen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach dessen Zugang, welcher nach 3 Werktagen ab Aufgabe zur Post unterstellt wird, so trifft den Auftraggeber die Beweislast, dass (Teil-) Leistungen nicht oder nicht im vollen Umfang von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN erbracht worden sind.
3.2.2 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist bei Verträgen mit Teilleistungen berechtigt, Abschlagsrechnungen unter Beifügung von Leistungsnachweisen zu fordern.
3.2.3 Das Bedienpersonal darf nur zur Bedienung des Geräts, nicht jedoch zu anderen Arbeiten eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienpersonal verursacht werden, haftet FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN nur dann, wenn das Bedienpersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt worden ist. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Haftung.
3.3 Verkauf neuer und gebrauchter beweglicher Sachen, insbesondere Eventmodule
3.3.1 Der Kauf oder Mietkauf von Mietgegenständen ist nur möglich, wenn dies gesondert zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle zwischen den Parteien vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer, Kosten für den Transport, Montage, Reinigung und ggf. Kraft- und Betriebsstoffe zu entrichten sind.
4.2 Die Rechnungsstellung und Übergabe der Rechnung erfolgt – sofern nicht Abschlagszahlungen in Falle der Erbringung von Teilleistungen vereinbart wurden – bei Übergabe des Mietgegenstands, spätestens nach Beendigung des Auftrags bzw. Lieferung der Ware.
4.3 Die Rechnung wird – sofern zwischen den Parteien nicht anderweitige schriftliche Absprachen getroffen wurden – im Voraus bei Auslieferung, spätestens jedoch ohne jeden Abzug spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Der Zugang der Rechnung gilt nach 3 Werktagen ab Aufgabe zur Post als erfolgt.
Rechnungen für Gerätemieten und Gestellung von Personal sind sofort zur Zahlung fällig. Die Mitarbeiter der FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN sind inkassoberechtigt.
4.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN schriftlich anerkannt sind. FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist berechtigt, gezahlte Kautionen nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufzurechnen.
4.5 Sofern der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät ist FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz zu erheben. FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN ist berechtigt, für jeden Mahnbrief ein Entgelt in Höhe von Euro 10,00 zu erheben. Der Auftraggeber ist überdies verpflichtet, sämtliche Verzugsschäden, wie Mahngebühren, Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe zu zahlen.
4.6 Die Nichteinhaltung der vorstehenden Zahlungsbedingungen, Annahme- oder Zahlungsverzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind ist FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN nach Stellung einer angemessenen Frist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrage sowie bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der die sofortige Fälligkeit sämtlicher FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN-Forderungen gegen den Auftraggeber zur Folge hat, ist FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Auftraggebers abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen.
Kündigung und/oder Rücktritt vom Vertrag
5.1 Kündigt der Auftraggeber oder tritt dieser von einem bestehenden Vertrag vor dem Zeitpunkt des Mietbeginns zurück, ist FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN unbeschadet hiervon abweichender Vereinbarungen berechtigt, nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
In jedem Fall ist der Auftraggeber je nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages verpflichtet als Entschädigung für den Mietausfall nachfolgende pauschalierte Abstandssummen zu zahlen:
40% des vereinbarten Nettomietpreises, sofern der Mietbeginn mehr als 90 Tage beträgt
60% des vereinbarten Nettomietpreises, sofern der Mietbeginn zwischen 60 und 90 Tage beträgt
70% des vereinbarten Nettomietpreises, sofern der Mietbeginn zwischen 30 und 59 Tage beträgt
80% des vereinbarten Nettomietpreises, sofern der Mietbeginn zwischen 10 und 29 Tage beträgt
90% des vereinbarten Nettomietpreises, sofern der Mietbeginn weniger als10 Tage beträgt.
Als Stichtag für die Fristberechnung gilt der Eingang der Kündigung bzw. der Rücktrittserklärung bei FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN.
5.2 Die Kündigung bzw. der Rücktritt vom Vertrage hat in Schriftform zu erfolgen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Ausfall aus Seiten von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN entstanden ist.
Datenschutz
6.1 Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 abs. 1 b DSGVO
6.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN gespeichert werden.
6.3 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
zum Zweck der Vertragsdurchführung
für die Erfüllung vorvertraglicher Pflichten und
zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist
6.4 FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN wird personenbezogene Daten vertraulich behandeln und gemäß den geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
6.5 Die personenbezogenen Daten mit vollständiger Abwicklung des Vertrages für die weitere Verwendung gesperrt und gelöscht, sofern sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
6.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über sien bei FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen sowie in Falle deren Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei einer unzulässigen Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
6.7 Für im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes und Löschung der personenbezogenen Daten sowie deren Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung kann sich der Auftraggeber an die Emailadressen von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN und/oder folgende Adresse wenden:
FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN
Schlierbacherstrasse 35
73095 Albershausen
6.8 Des Weiteren steht dem Auftraggeber und/oder den Betroffenen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO zu.
Salvatorische Klauseln
7.1 Ausschließlicher Gerichtsstand zwischen den Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, Göppingen.
7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
7.3 Sämtliche von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN gelieferten Waren, einschließlich der bei Reparaturen eingesetzten Ersatzteile , bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN.
7.4 Sofern einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar und/oder nicht durchsetzbar sein sollten oder nach Vertragsabschluss unwirksam, undurchführbar und/oder nicht durchsetzbar werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll diejenige wirksame Regelung treten, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
7.5 Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Ender der AGB von FEST-& GETRÄNKE SERVICE HERMANN
Stand: Juni 2019
8. Widerrufsrecht
8.1 Dem Verbraucher steht bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Fernabsatzverträge sind solche, in denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen handelnde Person und ein Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (insbesondere Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, übder den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht i.R. eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt
8.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts verpflichtet, die Rücksendekosten gemäß der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu tragen.
8.3 Der Unternehmer ist verpflichtet, etwaige Zahlungen des Verbrauchers zurückzugewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sic für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.